Gutachterhaftung
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Martin Schmid berät und vertritt Sie bundesweit in Fragen der medizinischen Gutachterhaftung.

Da Prozesse um Gutachterhaftung einen ungewöhnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen, ist die Heranziehung von externem Sachverstand selbst für einen erfahrenen Fachanwalt für Medizinrecht die unabdingbare Grundvoraussetzung zur Mandatsübernahme.

RA Schmid wird daher durch ein von ihm selbst sorgfältig aufgebautes Netzwerk von beratenden Ärzten und Zahnärzten unterstützt, die den Sachverhalt neutral analysieren und, falls das Gutachten tatsächlich unbrauchbar sein sollte, dieses glasklar durch Fakten belegen.

Eine Steuerberaterkanzlei sowie ein Dolmetscher- und Übersetzerinstitut leisten Hilfe bei Fällen mit steuerrechtlichen Fragen oder Auslandsbezug. Arzneimittelrechtliche Probleme werden in Zusammenarbeit mit einem staatlich geprüften Chemotechniker eines internationalen Pharma-Unternehmens gescreent.

Als intelligente(r) Mandant(in) ist Ihnen bewusst, dass die Prüfung Ihres Falles erstens extrem viel Arbeit verursacht sowie zweitens mit dem einen oder anderen Ergebnis enden kann. Unser beratender Ärztestab stellt in der Beurteilung keine Falschattestierung aus, die strafbar wäre und Ihnen ansonsten im Prozess auch keinen Millimeter weiter hilft.

Unter Umständen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kostendeckung. Ansonsten arbeiten wir in diesem Referat auf Stundenhonorarbasis. Wir sagen Ihnen vorab, was an Kosten auf Sie zukommt.